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   BVerwG, 09.09.1963 - VIII C 20.62   

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https://dejure.org/1963,451
BVerwG, 09.09.1963 - VIII C 20.62 (https://dejure.org/1963,451)
BVerwG, Entscheidung vom 09.09.1963 - VIII C 20.62 (https://dejure.org/1963,451)
BVerwG, Entscheidung vom 09. September 1963 - VIII C 20.62 (https://dejure.org/1963,451)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen der Anerkennung als steuerbegünstigte Wohnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 16, 332
  • NJW 1964, 419
  • ZMR 1964, 222
  • WM 1964, 61
  • DVBl 1964, 398
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 30.10.1959 - VII C 75.58
    Auszug aus BVerwG, 09.09.1963 - VIII C 20.62
    Nach Ziff. B 6 (1) der Verwaltungsanordnung über die Anerkennung steuerbegünstigter Wohnungen nach dem Zweiten Wohnungsbaugesetz sowie über die Grundsteuervergünstigung nach dem Ersten und Zweiten Wohnungsbaugesetz des Bundes vom 20. April 1957 (BAnz. Nr. 78 vom 24. April 1957, GMBl. S. 150) sind Wohnungen im Sinne des Gesetzes solche, die dazu bestimmt und geeignet sind, auf die Dauer der Wohnraumversorgung zu dienen (vgl. BVerwGE 9, 277 [279]; 12, 245).

    Jede Wohnung bildet eine Wohneinheit; sie ist mit Küche, Wasserversorgung, Ausguß und Abort versehen und ermöglicht nach ihrer baulichen Gestaltung die Führung eines Haushalte (BVerwGE 9, 277).

  • BVerwG, 12.05.1961 - VII C 161.60

    Anforderungen an die Erlangung einer Grundsteuerbefreiung - Rechtliche

    Auszug aus BVerwG, 09.09.1963 - VIII C 20.62
    Nach Ziff. B 6 (1) der Verwaltungsanordnung über die Anerkennung steuerbegünstigter Wohnungen nach dem Zweiten Wohnungsbaugesetz sowie über die Grundsteuervergünstigung nach dem Ersten und Zweiten Wohnungsbaugesetz des Bundes vom 20. April 1957 (BAnz. Nr. 78 vom 24. April 1957, GMBl. S. 150) sind Wohnungen im Sinne des Gesetzes solche, die dazu bestimmt und geeignet sind, auf die Dauer der Wohnraumversorgung zu dienen (vgl. BVerwGE 9, 277 [279]; 12, 245).
  • BVerwG, 09.09.1963 - VIII C 1.62

    Anforderungen an die Anerkennung als steuerbegünstigte Wohnung - Folgen der

    Auszug aus BVerwG, 09.09.1963 - VIII C 20.62
    Zwar können mehrere nach dem Bauplan als selbständig vorgesehene Wohnungen durch Herstellung einer Verbindung zwischen ihnen für die Wohnflächenberechnung zu einer einzigen Großwohnung geworden sein (vgl. das Urteil des erkennenden Senats vom heutigen Tage in der Sache BVerwG VIII C 1.62); ein solcher Fall liegt hier jedoch nicht vor, weil die nach der baulichen Gestaltung gegebene Selbständigkeit und Abgeschlossenheit der Wohnungen erhalten geblieben ist.
  • BVerwG, 27.11.1957 - V C 150.56
    Auszug aus BVerwG, 09.09.1963 - VIII C 20.62
    Der Wohnzweck ist erfüllt, wenn nicht nur, wie im Hotelzimmer, vorübergehend übernachtet, sondern während einer gewissen Dauer in den Räumen gewohnt wird; das Vorliegen dieses Merkmals hat das Bundesverwaltungsgericht in einem anderen rechtlichen Zusammenhang für Studentenzimmer bejaht (BVerwGE 6, 29 [32 oben]).
  • BVerwG, 27.04.1990 - 8 C 70.88

    Auslegung von Prozesserklärungen - Schriftliche Erhebung einer Klage durch einen

    Die Anerkennung einer (Erst- oder Zweit-)Wohnung als steuerbegünstigt wird ebensowenig dadurch ausgeschlossen, daß der Eigentümer oder Mieter einzelne ihrer Räume ganz oder überwiegend als möblierte Zimmer mit weniger als der Hälfte der Gesamtwohnfläche untervermietet (vgl. Urteil vom 9. September 1963 - BVerwG VIII C 20.62 - BVerwGE 16, 332 [BVerwG 09.09.1963 - VIII C 20/62]).
  • BVerwG, 04.10.1965 - VIII C 23.64

    Rechtsmittel

    Sie wohnen darin, weil sie den Raum nicht nur, wie der Gast eines Hotels oder Fremdenheims, für wenige Tage mieten, sondern während eines längeren Zeitraums, in der Regel während mehrerer Semester oder auch während des ganzen Studiums, benutzen (vgl. BVerwGE 6, 29 [32]; 16, 332 [333]).
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